{"id":302,"date":"2013-04-11T13:56:33","date_gmt":"2013-04-11T11:56:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hcs-profile.de\/?page_id=302"},"modified":"2026-01-03T12:33:35","modified_gmt":"2026-01-03T10:33:35","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hcs-profile.de\/en\/kontakt\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\n<p><strong>1. Vertragsschlu\u00df Auftragsbest\u00e4tigung<\/strong><br \/>\nAllen \u2013 auch zuk\u00fcnftigen \u2013 Auftr\u00e4gen liegen die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der HCS Profilummantelungs GmbH &#038; Co. KG, Bad Oeynhausen (im folgenden HCS) in der jeweils g\u00fcltigen Fassung zugrunde. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die seitens HCS nicht ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt werden, werden von uns zur\u00fcckgewiesen. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.<\/p>\n<p>S\u00e4mtliche Auftr\u00e4ge, unmittelbar erteilte, ebenso wie durch Vertreter vermittelte, bed\u00fcrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung durch uns. M\u00fcndliche Nebenabreden haben keine G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<p>Mit der Auftragsbest\u00e4tigung best\u00e4tigt der Vertragspartner seine Zahlungsf\u00e4higkeit oder Kreditw\u00fcrdigkeit. Ergeben sich hiergegen sp\u00e4terhin begr\u00fcndete Bedenken, so k\u00f6nnen wir die Erf\u00fcllung des Vertrages von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abh\u00e4ngig machen oder vom Vertrag zur\u00fccktreten. Sind von uns nach Abschlu\u00df von Vertr\u00e4gen eingeholte Ausk\u00fcnfte ung\u00fcnstig, sind wir trotz entgegenstehender Vereinbarung berechtigt, Vorauszahlung oder wenn die Lieferung schon erfolgt ist, nach unserer Wahl sofortige Zahlung oder angemessene Sicherheit zu verlangen oder auch vom Vertrage zur\u00fcckzutreten. Bereits herein genommene Wechsel dienen zu unserer Sicherheit.<\/p>\n<p><strong>2. Lieferzeiten<\/strong><br \/>\nDie Lieferzeiten verstehen sich bis zur Auftragsannahme freibleibend und gelten ann\u00e4hernd. Bei durch unvorhergesehene Vorg\u00e4nge eintretende Verz\u00f6gerung der Lieferung, wie Streik, Brand, Betriebsst\u00f6rungen im eigenen Werk oder solchen in den Werken unserer Unterlieferanten mu\u00df der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gew\u00e4hren. Erst danach steht ihm ein Recht zum R\u00fccktritt vom Vertrage zu. Dar\u00fcber hinausgehende Schadensersatzanspr\u00fcche stehen dem Vertragspartner nur bei einer auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruhenden Pflichtverletzung und nur unter den in Punkt 6 genannten Einschr\u00e4nkungen zu.<\/p>\n<p>Wird die Lieferung durch solche unvorhersehbaren Ereignisse f\u00fcr HCS unm\u00f6glich oder unzumutbar, oder wesentlich erschwert, oder ist ein Ende des Leistungshindernisses nicht absehbar, ist HCS zum schadensersatzfreien R\u00fccktritt vom Vertrage berechtigt. HCS wird den Vertragspartner in diesem Fall umgehend \u00fcber die Unm\u00f6glichkeit, Unzumutbarkeit, wesentliche Leistungserschwerung oder unabsehbare Leistungshinderung in Kenntnis setzen und eventuell erbrachte Gegenleistungen unverz\u00fcglich erstatten.<\/p>\n<p><strong>3. Preise, Zahlungen und Verpackungen<\/strong><br \/>\nDie Preise und Bezahlung verstehen sich in Euro. Als vereinbart gelten stets unsere am Tage der Lieferung g\u00fcltigen Nettopreise, soweit nicht ausdr\u00fccklich zuvor Festpreise vereinbart wurden. Dies gilt nicht, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung vier Monate oder ein k\u00fcrzerer Zeitraum liegen.Das W\u00e4hrungsrisiko bei Vertr\u00e4gen mit internationalen Partnern, tr\u00e4gt stets der Vertragspartner. Zahlung hat folgenderma\u00dfen zu erfolgen, innerhalb 14 Tagen mit 3% Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto, Eingang des Geldes bei uns. Anschlie\u00dfend tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein. Ab dem 31. Tag nach Lieferung werden Verzugszinsen in H\u00f6he von 8 % \u00fcber dem Basiszinssatz berechnet. Andere Zahlungsziele, insbesondere Teilzahlungen werden nur gew\u00e4hrt bei einer einzelvertraglichen schriftlichen Vereinbarung.<\/p>\n<p>Ger\u00e4t der Vertragspartner auch nur mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug, so ist HCS berechtigt, von allen laufenden Vertr\u00e4gen zur\u00fcckzutreten und daneben Schadensersatz zu verlangen, ohne dass es hierzu der Setzung einer Nachfrist bedarf. Durch Mahnungen, Verhandlungen oder \u00c4hnliches wird nicht auf diese Rechte verzichtet.<\/p>\n<p>Ist eine Abschlagszahlung vor Lieferung vereinbart, so sind wir zur Lieferung erst verpflichtet nach Eingang des Geldes.<\/p>\n<p><strong>4. Versand<\/strong><br \/>\nHCS kommt seinen Lieferverpflichtungen nach durch Bereitstellung der Ware zur Abholung. Die Gefahr geht mit Absonderung bzw. \u00dcbergabe der Lieferteile an den Frachtf\u00fchrer auf den Vertragspartner \u00fcber. Dies gilt auch, wenn die Kosten des Versandes oder der Anlieferung durch HCS \u00fcbernommen werden. Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschaden versichert. Die Wahl des Versandweges und der Bef\u00f6rderung sind HCS \u00fcberlassen. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>5. M\u00e4ngelr\u00fcgen<\/strong><br \/>\nM\u00e4ngelr\u00fcgen sind unverz\u00fcglich schriftlich an unser Unternehmen durch Einschreiben oder mittels Telefax unter genauer Angabe des Mangels zu richten und finden nur Ber\u00fccksichtigung, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, bei versteckten Fehlern nach Kenntnis vom Mangel, bei uns eingegangen sind. Unsere Vertreter und Au\u00dfendienst-Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von M\u00e4ngelr\u00fcgen oder anderer Gew\u00e4hrleistungs-erkl\u00e4rungen nicht erm\u00e4chtigt. Eine inhaltliche Einlassung auf die M\u00e4ngelr\u00fcge nimmt uns nicht das Recht, die Versp\u00e4tung oder die falsche Form der R\u00fcge geltend zu machen. Geringf\u00fcgige Abweichungen in der Ausf\u00fchrung, den Ma\u00dfen, Farben, Dimensionen und Gewichten, welche nicht die Funktionalit\u00e4t der von uns gelieferten Teile beeintr\u00e4chtigen, scheiden als Grund zur Beanstandung aus.<\/p>\n<p>Wird die R\u00fcge von uns als berechtigt anerkannt, so haben wir die Wahl, den Schaden innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu beheben oder ein Ersatzst\u00fcck zu liefern. Das Recht zur Minderung steht dem Vertragspartner erst zu, nachdem zumindest zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind.<\/p>\n<p><strong>6. Haftungsbeschr\u00e4nkung \/ Schadenersatz<\/strong><br \/>\nHCS haftet f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschr\u00e4nkt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden. Eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten liegt insbesondere, aber nicht nur vor in den F\u00e4llen zu vertretender Unm\u00f6glichkeit und bei Verzug.<\/p>\n<p>Im \u00fcbrigen haftet HCS nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Hiervon unber\u00fchrt bleibt eine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit einer an der Abwicklung beteiligten Person sowie eine verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p><strong>7. Verj\u00e4hrung<\/strong><br \/>\nGew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche, gleichg\u00fcltig aus welchem Rechtsgrund, verj\u00e4hren nach einem Jahr. Im \u00fcbrigen gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n<p><strong>8. Aufrechnung<\/strong><br \/>\nEine Aufrechnung gegen Forderungen unsererseits darf nur erfolgen, wenn die Gegenleistung unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder so offenkundig berechtigt ist, dass ein Bestreiten rechtsmissbr\u00e4uchlich w\u00e4re.<\/p>\n<p><strong>9. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\nBis zur Erf\u00fcllung aller Forderungen (einschl. s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner zuk\u00fcnftig zustehen, werden HCS die folgenden Sicherheiten gew\u00e4hrt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nicht nur kurzfristig um mehr als 10 % \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p>Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen stets f\u00fcr HCS als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung f\u00fcr uns. Erlischt das (Mit)-Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, da\u00df das (Mit)-Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertanteilsm\u00e4\u00dfig (Rechnungswert) auf uns \u00fcbergeht. Der Vertragspartner verwahrt das (Mit)-Eigentum von HCS unentgeltlich. Ware, an der HCS Eigentumsrechte zustehen, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.<\/p>\n<p>Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern. Verpf\u00e4ndungen und Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsleistung etc.) bez\u00fcglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschl. s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent, tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. HCS erm\u00e4chtigt den Vertragspartner widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen f\u00fcr unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugserm\u00e4chtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pf\u00e4ndungen, wird der Vertragspartner auf das Eigentum von HCS hinweisen und uns unverz\u00fcglich benachrichtigen, damit wir unsere Rechte durchsetzen k\u00f6nnen. Bei schwerwiegender Pflichtverletzung durch den Vertragspartner, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zur\u00fcckzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeanspr\u00fcche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. In dieser Zur\u00fccknahme liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag.<\/p>\n<p><strong>10. Kataloge und Abbildungen<\/strong><br \/>\nDem Vertragspartner Zeichnungen und sonstige Abbildungen, insbesondere PC-taugliche Software-Modelle der Ware, bleiben unser Eigentum und sind uns auf Anforderung zur\u00fcckzusenden, es sei denn, es wurde einzelvertraglich eine andere Regelung getroffen. Sie d\u00fcrfen anderen Lieferanten bzw. Herstellern weder unterbreitet noch sonstwie zug\u00e4nglich gemacht werden. Die oben genannten Abbildungen der Ware stellen weder eine Garantie, noch eine Eigenschaftsbeschreibung bzw. Zusicherung im Sinne des \u00a7 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB dar, sondern zeigen lediglich N\u00e4herungswerte, die ohne eine individuelle besondere Vereinbarung unverbindlich sind.<br \/>\nStellt der Vertragspartner Zeichnungen oder Abbildungen zur Konstruktion zur Verf\u00fcgung, haftet HCS nicht f\u00fcr deren Richtigkeit. Verz\u00f6gerungen der Fertigstellungen, die auf fehlerhaften Unterlagen des Vertragspartners beruhen, haben wir nicht zu vertreten.<\/p>\n<p><strong>11. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><br \/>\nErf\u00fcllungsort ist 32547 Bad Oeynhausen. F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtige und zuk\u00fcnftige Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Kaufleuten einschl. Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz von HCS in 32505 Bad Oeynhausen.<\/p>\n<p><strong>12. Salvatorische Klausel<\/strong><br \/>\nSollte einer dieser Klauseln nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bedingungen nicht ber\u00fchrt. Vielmehr wird die ung\u00fcltige Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die der urspr\u00fcnglichen Klausel am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<p><em>Stand: 01.01.2026<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. 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