AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsschluß Auftragsbestätigung
Allen – auch zukünftigen – Aufträgen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HCS Profilummantelungs GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen (im folgenden HCS) in der jeweils gültigen Fassung zugrunde. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die seitens HCS nicht ausdrücklich bestätigt werden, werden von uns zurückgewiesen. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Sämtliche Aufträge, unmittelbar erteilte, ebenso wie durch Vertreter vermittelte, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

Mit der Auftragsbestätigung bestätigt der Vertragspartner seine Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit. Ergeben sich hiergegen späterhin begründete Bedenken, so können wir die Erfüllung des Vertrages von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen oder vom Vertrag zurücktreten. Sind von uns nach Abschluß von Verträgen eingeholte Auskünfte ungünstig, sind wir trotz entgegenstehender Vereinbarung berechtigt, Vorauszahlung oder wenn die Lieferung schon erfolgt ist, nach unserer Wahl sofortige Zahlung oder angemessene Sicherheit zu verlangen oder auch vom Vertrage zurückzutreten. Bereits herein genommene Wechsel dienen zu unserer Sicherheit.

2. Lieferzeiten
Die Lieferzeiten verstehen sich bis zur Auftragsannahme freibleibend und gelten annähernd. Bei durch unvorhergesehene Vorgänge eintretende Verzögerung der Lieferung, wie Streik, Brand, Betriebsstörungen im eigenen Werk oder solchen in den Werken unserer Unterlieferanten muß der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gewähren. Erst danach steht ihm ein Recht zum Rücktritt vom Vertrage zu. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche stehen dem Vertragspartner nur bei einer auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhenden Pflichtverletzung und nur unter den in Punkt 6 genannten Einschränkungen zu.

Wird die Lieferung durch solche unvorhersehbaren Ereignisse für HCS unmöglich oder unzumutbar, oder wesentlich erschwert, oder ist ein Ende des Leistungshindernisses nicht absehbar, ist HCS zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrage berechtigt. HCS wird den Vertragspartner in diesem Fall umgehend über die Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, wesentliche Leistungserschwerung oder unabsehbare Leistungshinderung in Kenntnis setzen und eventuell erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

3. Preise, Zahlungen und Verpackungen
Die Preise und Bezahlung verstehen sich in Euro. Als vereinbart gelten stets unsere am Tage der Lieferung gültigen Nettopreise, soweit nicht ausdrücklich zuvor Festpreise vereinbart wurden. Dies gilt nicht, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung vier Monate oder ein kürzerer Zeitraum liegen.Das Währungsrisiko bei Verträgen mit internationalen Partnern, trägt stets der Vertragspartner. Zahlung hat folgendermaßen zu erfolgen, innerhalb 14 Tagen mit 3% Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto, Eingang des Geldes bei uns. Anschließend tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein. Ab dem 31. Tag nach Lieferung werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Andere Zahlungsziele, insbesondere Teilzahlungen werden nur gewährt bei einer einzelvertraglichen schriftlichen Vereinbarung.

Gerät der Vertragspartner auch nur mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug, so ist HCS berechtigt, von allen laufenden Verträgen zurückzutreten und daneben Schadensersatz zu verlangen, ohne dass es hierzu der Setzung einer Nachfrist bedarf. Durch Mahnungen, Verhandlungen oder Ähnliches wird nicht auf diese Rechte verzichtet.

Ist eine Abschlagszahlung vor Lieferung vereinbart, so sind wir zur Lieferung erst verpflichtet nach Eingang des Geldes.

4. Versand
HCS kommt seinen Lieferverpflichtungen nach durch Bereitstellung der Ware zur Abholung. Die Gefahr geht mit Absonderung bzw. Übergabe der Lieferteile an den Frachtführer auf den Vertragspartner über. Dies gilt auch, wenn die Kosten des Versandes oder der Anlieferung durch HCS übernommen werden. Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschaden versichert. Die Wahl des Versandweges und der Beförderung sind HCS überlassen. Teillieferungen sind zulässig.

5. Mängelrügen
Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich an unser Unternehmen durch Einschreiben oder mittels Telefax unter genauer Angabe des Mangels zu richten und finden nur Berücksichtigung, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, bei versteckten Fehlern nach Kenntnis vom Mangel, bei uns eingegangen sind. Unsere Vertreter und Außendienst-Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Mängelrügen oder anderer Gewährleistungs-erklärungen nicht ermächtigt. Eine inhaltliche Einlassung auf die Mängelrüge nimmt uns nicht das Recht, die Verspätung oder die falsche Form der Rüge geltend zu machen. Geringfügige Abweichungen in der Ausführung, den Maßen, Farben, Dimensionen und Gewichten, welche nicht die Funktionalität der von uns gelieferten Teile beeinträchtigen, scheiden als Grund zur Beanstandung aus.

Wird die Rüge von uns als berechtigt anerkannt, so haben wir die Wahl, den Schaden innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu beheben oder ein Ersatzstück zu liefern. Das Recht zur Minderung steht dem Vertragspartner erst zu, nachdem zumindest zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind.

6. Haftungsbeschränkung / Schadenersatz
HCS haftet für einfache Fahrlässigkeit nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden. Eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten liegt insbesondere, aber nicht nur vor in den Fällen zu vertretender Unmöglichkeit und bei Verzug.

Im übrigen haftet HCS nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Hiervon unberührt bleibt eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer an der Abwicklung beteiligten Person sowie eine verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Verjährung
Gewährleistungsansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr. Im übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Forderungen unsererseits darf nur erfolgen, wenn die Gegenleistung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder so offenkundig berechtigt ist, dass ein Bestreiten rechtsmissbräuchlich wäre.

9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner zukünftig zustehen, werden HCS die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nicht nur kurzfristig um mehr als 10 % übersteigt.

Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen stets für HCS als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit)-Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit)-Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Vertragspartner verwahrt das (Mit)-Eigentum von HCS unentgeltlich. Ware, an der HCS Eigentumsrechte zustehen, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsleistung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent, tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. HCS ermächtigt den Vertragspartner widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Vertragspartner auf das Eigentum von HCS hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Rechte durchsetzen können. Bei schwerwiegender Pflichtverletzung durch den Vertragspartner, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. In dieser Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

10. Kataloge und Abbildungen
Dem Vertragspartner Zeichnungen und sonstige Abbildungen, insbesondere PC-taugliche Software-Modelle der Ware, bleiben unser Eigentum und sind uns auf Anforderung zurückzusenden, es sei denn, es wurde einzelvertraglich eine andere Regelung getroffen. Sie dürfen anderen Lieferanten bzw. Herstellern weder unterbreitet noch sonstwie zugänglich gemacht werden. Die oben genannten Abbildungen der Ware stellen weder eine Garantie, noch eine Eigenschaftsbeschreibung bzw. Zusicherung im Sinne des § 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB dar, sondern zeigen lediglich Näherungswerte, die ohne eine individuelle besondere Vereinbarung unverbindlich sind.
Stellt der Vertragspartner Zeichnungen oder Abbildungen zur Konstruktion zur Verfügung, haftet HCS nicht für deren Richtigkeit. Verzögerungen der Fertigstellungen, die auf fehlerhaften Unterlagen des Vertragspartners beruhen, haben wir nicht zu vertreten.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist 32547 Bad Oeynhausen. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschl. Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von HCS in 32505 Bad Oeynhausen.

12. Salvatorische Klausel
Sollte einer dieser Klauseln nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Vielmehr wird die ungültige Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt.

Stand: 01.01.2009